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Literaturforum:
Soldatenliebe
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Autor
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Thema: Soldatenliebe
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Kenon
Mitglied
1487 Forenbeiträge seit dem 02.07.2001
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10. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 18.11.2016 um 20:00 Uhr |
Alle Achtung, Arno, dass Du mit Max noch argumentierst. Was kann man auf seine erbärmlich schlechten Reimereien - von deren "Inhalt" mal ganz abgesehen - schon antworten?
Ich zitiere mal das Strafgesetzbuch, Stichwort Volksverhetzung:
Zitat:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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ArnoAbendschoen
Mitglied
718 Forenbeiträge seit dem 02.05.2010
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11. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 18.11.2016 um 23:59 Uhr |
Ganz in meinem Sinn, Kenon, dass du Max einmal die juristische Seite verdeutlichst. Und dann gibt es ja hier noch die Nutzungsbedingungen ...
Wie soll man als Betroffener, Angegriffener in solchem Fall reagieren? Ich habe mir die Gesamtumstände angesehen und mich für rationales Argumentieren entschieden. Das ist hier ja kein reines Zwiegespräch, sondern ein öffentliches Forum, in dem nicht Wenige mitlesen. Vielleicht bekommt Max doch den Schimmer einer Ahnung, wie sein öffentliches Bild von solchen Ausfällen geprägt wird und wird in Zukunft etwas vorsichtiger. Mehr kann man realistischerweise nicht erwarten.
Arno Abendschön
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