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Kant - Was ist Aufklärung
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Autor
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Thema: Kant - Was ist Aufklärung
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Hermeneutiker
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46 Forenbeiträge seit dem 12.02.2009
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Eröffnungsbeitrag |
Abgeschickt am: 27.11.2009 um 21:10 Uhr |
Diese Nachricht wurde von Hermeneutiker um 21:17:10 am 27.11.2009 editiert
Bis heute prägt Kants polemischer Unsinn, Aufklärung sei der "Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit", die Vorstellung der meisten vom geistigen Aufbruch im 18. Jahrhundert. Aber: weder ist Unmündigkeit selbstverschuldet, vielmehr ist sie - jedenfalls als Normalzustand - entwicklungsbedingt, noch sind "Faulheit und Feigheit" Ursachen vermeintlich lebenslanger Abhängigkeit. Kant wettert genau genommen gegen die Sinnlichkeit, denn "liebgewordene Bequemlichkeit", Sicherheit usw. sind Attribute des "Sensiblen". Kants Philippika ist deswegen mitnichten ein Manifest der Aufklärung in ihren wesentlichen Strömungen, die vielmehr antiintellektualistisch eingestellt ist und die Rehabilitation der Sinnlichkeit auf ihre Fahnen geschrieben hat (Kondylis). Herder, Goethe und Schiller beispielsweise propagieren die Bildung des Herzens, d. h. die Ausbildung des Empfindungsvermögens, ohne das das Denken "kalt" bliebe und nicht den "ganzen Menschen" ergreife. Kants Straftheorie ("freier Wille" und "kategorischer Imperativ") vertritt das Prinzip der Vergeltung, der Todesstrafe und er widerspricht vehement der Begnadigung. Wie modern ist dagegen Schillers "Verbrecher aus verlorener Ehre."
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birnenpalme
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120 Forenbeiträge seit dem 21.06.2009
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1. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 29.11.2009 um 02:22 Uhr |
Naja, so unrecht hat Herr Kant ja nicht, wenn es um Erkenntnis geht, welche mir zwar zur Verfügung stünde, die ich aber aus fauler Bequemlichkeit nicht nutze. In diesem Fall bin ich vollkommen selbstverschuldet unaufgeklärt. Ich verfüge zwar über Geist und Gehirn, will aber lieber auf meinen knurrenden Bauch hören. Selbst schuld, ganz klar! Wer minderbegabt oder krankheitsbedingt ein abweichendes Verhalten zeigt, für den gelten natürlich andere Maßstäbe. Religiösen Fanatismus hingegen muss ich insofern ernst nehmen und somit verurteilen können, weil er aus persönlicher Überzeugung geschieht. Erziehung und gesellschaftlich-politische Indoktrination hin oder her, das Milieu kann und darf nicht als Ausrede dienen, wenn wir mit jenem Maßstab messen, der auch nur annähernd der Menschenrechtscharta entspricht. Aber nun zum Hauptpunkt: Unmümdigkeit als entwicklungsbedingt und Normalzustand zu bezeichnen ist so ziemlich das Hoffnungsloseste, was man behaupten kann. So etwas sagen Leute, die sich Unmündigkeit wünschen, weil es ihnen nützt (z.B. Despoten, Sektenführer oder andere religiöse Oberhäupter). Bezüglich Herzensbildung: Die wird heute Koronarsport genannt (war nur ein Witz). Bezüglich freier Wille: Ich habe diesen Text nicht fremdbestimmt diktiert bekommen, bin im Sinne des kategorischen Imperativs gegen die Totesstrafe und sehr darüber erfreut, dass Herr Kant auch polemisch werden kann. Auch teile ich seine Ansicht das Faulheit und Feigheit Ursachen der Abhängigkeit sind, wenn auch nicht die einzigen.
Liebe Grüße, Wolfgang
www.birnenpalme.de
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Hermeneutiker
Mitglied
46 Forenbeiträge seit dem 12.02.2009
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2. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 29.11.2009 um 09:01 Uhr |
Lieber Wolfgang,
deine Meinung in Ehren und unbenommen, für d i e A u f k l ä r u n g steht sie nun einmal nicht bzw. genauer gesagt, sie steht für die deutsche - kantlastige - Lesart, die wissenschaftlich nicht mehr haltbar ist. (Panajotis Kondylis: "Die Aufklärung im Rahmen des neuzeitlichen Rationalismus")
Zudem hatte ich auch Schiller als Gegenbeispiel angeführt.
Genauer lesen! Setzen.
Beste Grüße zurück.
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birnenpalme
Mitglied
120 Forenbeiträge seit dem 21.06.2009
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3. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 29.11.2009 um 21:58 Uhr |
Soll ich jetzt "Jawohl, Herr Lehrer!" sagen? Für mich ist die Aufklärung kein Dogma, sondern ein Prozess der noch immer stattfindet. Kant wusste z.B. noch nichts von Neurowissenschaften und deren Erkenntnisse durch bildgebende Verfahren, er war hat "nur" Philosoph und womöglich, anders als Schiller, ein reaktionärer Spießer. Weiß ich nicht, ist mir auch dann doch ziemlich egal, wer eigentlich zu den "wahren" Aufklärern zählt. Bin halt kein Hermeneutiker. Wichtig ist, dass Aufklärung stattfindet. Solche Fragen, ob wir freien Willen besitzen oder ob wir abhängig sind (in welchem Setting, mit welcher Ausprägung usw.) werden künftig ohnehin nur noch interdisziplinär zu bewerten sein, nicht nur rein geisteswissenschaftlich. Was ich aber letztlich davon halte, bleibt wieder meine persönliche Herzensangelegenheit, irgendwo zwischen Glauben und Wissen.
Liebe Grüße, Wolfgang
www.birnenpalme.de
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Hermeneutiker
Mitglied
46 Forenbeiträge seit dem 12.02.2009
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4. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 01.12.2009 um 09:37 Uhr |
Kants Manifest ist polemische Selbstinszenierung und behandelt die Leser in der gleichen Manier, die er seinen Gegnern vorwirft. Im Prinzip setzt er auch auf den metaphysischen Apparat: Der Philosoph soll auf die Kanzel. In der Spätaufklärung rennt Kant damit offene Türen ein. Nur in Deutschland erschallt allerseits das intellektuelle "Jawoll!" Mit wohltuenden Aunsahmen wir Schiller usw. Inhaltlich ist sein Traktat Unsinn. Das wurde bereits von den Zeitgenossen registriert und daran sollte immer mal wieder erinnert werden.
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zugast
Mitglied
38 Forenbeiträge seit dem 23.02.2010
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5. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 26.02.2010 um 21:32 Uhr |
Zitat: Kants Straftheorie ("freier Wille" und "kategorischer Imperativ") vertritt das Prinzip der Vergeltung, der Todesstrafe und er widerspricht vehement der Begnadigung. Wie modern ist dagegen Schillers "Verbrecher aus verlorener Ehre."
Kants "freier Wille "wurde von Hegel weiter ausdifferenziert . Dieser gilt als geistiger "Urheber " eines Prinzips , dass heute in der Jurisprudens als Sühne- oder Schuldtheorie bezeichnet wird.
Zur Erläuterung: Grundgedanke ist das alttestamentarische Talionsprinzip...Auge um Auge...
Die Hegelsche Theorie ist bis heute allen modernen Starftheorien überlegen, Todesstrafe natürlich ausgenommen.
zugast
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Gast873
Mitglied
1457 Forenbeiträge seit dem 22.06.2006
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6. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 26.02.2010 um 22:31 Uhr |
Diese Nachricht wurde von Hyperion um 22:36:24 am 26.02.2010 editiert
Zitat:
Kant [...] wurde von Hegel weiter ausdifferenziert .[ ...] Die Hegelsche Theorie ist bis heute allen [...] überlegen,
nicht schecht. so würde ich das fast auch unterschreiben. wahrlich nicht schlecht.
jedenfalls entschuldigung für diese lob-marginalität meinerseits. back to topic.
grüße,
völlig unwichtig
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zugast
Mitglied
38 Forenbeiträge seit dem 23.02.2010
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7. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 27.02.2010 um 13:54 Uhr |
Zitat:nicht schecht. so würde ich das fast auch unterschreiben. wahrlich nicht schlecht.
jedenfalls entschuldigung für diese lob-marginalität meinerseits. back to topic.
Antwort: Ist das Humor von Mützenträgern, den man in anderen Bundesländern nicht versteht?
Wenn die hegelschen Straftheorien nichts mit dem Eingangsposting"Was ist Aufklärung" zu tun haben, dann gut Nacht.
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zugast
Mitglied
38 Forenbeiträge seit dem 23.02.2010
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8. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 27.02.2010 um 16:04 Uhr |
Diese Nachricht wurde von zugast um 16:05:28 am 27.02.2010 editiert
Zitat: Kants Straftheorie ("freier Wille" und "kategorischer Imperativ") vertritt das Prinzip der Vergeltung, der Todesstrafe und er widerspricht vehement der Begnadigung. Wie modern ist dagegen Schillers "Verbrecher aus verlorener Ehre."
Antwort: Dieses Prinzip der Vergeltung mag, wenn man es in lapidarer Form dahinsagt antquiert und überholt oder jedenfalls mit modernen Erkenntnissen der Geisteswissenschaften als unvereinbar erscheinen. Ich möchte einmal kurz darstellen, warum das nicht der Fall ist, denn gestern hatte ich nicht mehr die Muße dazu.
Wer dies für am Thema vorbei erachtet, kann ja das Folgende überlesen.
In der heutigen Jurisprudens herrschen drei Denkansätze vor,
Die generalpräventive Theorie: Sie besagt, dass eine Bestrafung andere potentielle Täter abschrecken soll.
Die spezialpräventive Theorie: Danach soll der Täter durch die Bestrafung geläutert werden.
Sühne- oder Schuldtheorie: Sie favorisiert eine Übelszufügung beim Täter, die im Verhältnins zur Tat steht. Dieser Denkansatz ist der Hegelsche. Hegel hat den kantschen Gedanken verfeinert und Kant den ursprünglichen, aus dem Talionsprinzip stammenden.
Wenn man nun wie in der Nachkriegszeit Kriegsverbrecher abzuurteilen hatte und man stellte sich die Frage, wie man dies intellektuell rechtfertigt, geriet man in für den Laien nicht zu ahnende Schwierigkeiten. Da bei den Altnazis regelmäßig keine Wiederholungsgefahr bestand ähnliche Verbrechen zu begehen und genaugenommen niemand abgeschreckt werden musste Kriegsverbrechen zu begehen, da der Krieg schlichtweg vorbei war, hätte man diese Leute nach den "modernen "Straftheorien laufen lassen müssen. Nur mit der alten Schuldtheorie kam man diesen Verbrechern bei.
Eine andere Schwierigkeit: Wer zum Beispiel nur einen einfachen Diebstahl begeht und partout nicht geläutert sein will, müsste nach spezialpräventivem Gedankenansatz eigentlich lebenslang weggesperrt werden, da er ja unmittelbar freigelassen, sofort wieder anfängt zu stehlen.
Hier begrenzt die Schuldtheorie eine Strafe, da sie die Übelszufügung nur im Verhältnis zur Straftat gestattet. Das Gleiche z.B. in einem Katastrophenfall, wenn man Plünderungen unbedingt unterbinden will. Hier könnte man dem generalpräventiven Gedanken folgend, sofortige Erschießungen vornehmen ( was natürlich anderen Ortes aus diesem Grund auch geschieht).
Es gibt tausend weitere Beispiele, die alle darauf hinauslaufen, dass die modernen Rechtswissenschaften nicht ohne diesen alten "Vergeltungsgedanken " auskommen.
Das sollte man sich einmal klar machen, wenn man über Vergeltung bei Kant spricht.
Es ist nicht nur lediglich etwas, das im Vergrößerungsglas der geschichtlichen Rückschau als exotisch und überwunden gilt, sondern jeder Jurist, der sich mit Strafrecht befasst, hat damit indirekt Tag für Tag zu tun.
Der Begriff der Vergeltung ist nur scheinbarer Gegenbegriff zur Begnadigung. Kratzt man an der Oberfläche und gibt sich nicht nur mit dem reinen Wortgeklingel zufrieden, überschneiden sich beide Begriffe.
Oder war Schiller der Ansicht, man solle den Mörder laufen lassen, wenn er morgen wieder den nächsten Mord begeht?
zugast
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zugast
Mitglied
38 Forenbeiträge seit dem 23.02.2010
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9. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 27.02.2010 um 17:10 Uhr |
:Zitat: Kants Straftheorie ("freier Wille" und "kategorischer Imperativ") vertritt das Prinzip der Vergeltung, der Todesstrafe und er widerspricht vehement der Begnadigung.
Antwort: Noch eine wichtige Ergänzung: Kants Straftheorie in Verbindung mit den Begriffen"freier Wille und kategorischer Imperativ " impliziert etwas völlig anderes, als das was der Zusammenhang hier suggeriert.
Kant und später Hegel haben sich dagegen verwährt, den Menschen lediglich als konditionierbares Wesen zu sehen. Nicht aus der Angst vor späterer Bestrafung oder den zu erwartenden Unlustgefühlen soll der Mensch anderen keinen Schaden zufügen, sondern aus frei gewonnener Überzeugung, aus freiem Willen. Heute würde man sagen aus empathischen Gründen. Das ist der Gedanke dahinter!
- Keine intellektuelle Verbohrtheit, nach texanischer Manier gegen Begnadigungen zu sein!
Das wird aber suggeriert, wenn man es so wie hier schreibt.
Der für alle Straftheorien auf den Punkt gebrachte "knackige Kernsatz" von Hegel lautet: Nicht einem Hund gleich, der lediglich die Prügel mit dem Knüppel fürchtet, soll der Mensch die Strafe fürchten.
Ich glaube Kant und Hegel waren nicht generell gegen Begnadigungen( sowas kann doch nur im Einzelfall entschieden werden) oder doch? Bin überfragt! Wenn ja, dann vor diesem Hintergrund.
Es geht um etwas anderes: Hegel sah den Menschen als ein "quasi spirituelles" Wesen, das von einem eigenen Gewissen geleitet wird und Selbstverantwortung trägt. Das ist ein überaus nobles Menschenbild ( von Kant natürlich geteilt).
Diesem Bild der Selbstverantwortung und Gewissenhaftigkeit im Wortsinne steht gegenüber, dass der Mensch Schuld auf sich laden kann ( der begriffliche Gegengedanke dazu wäre, dass ein Straftäter lediglich falsch konditioniert ist und beliebig umerzogen werden kann.
Nicht Begnadigung ist also der Gegenbegriff, denn die impliziert ja Schuld!!!).
Wer aber Schuld auf sich lädt, der soll diese sühnen. Das ist einfach nur die schlichte logische Folgerung, sozusagen die Rechtsfolgenseite, wie der Jurist sagt.
Wenn man das Ganze umgekehrt positiv formuliert, entspringt der Vergeltungsgedanke der Überzeugung, dass der Mensch für sein Handeln selbst verantwortlich ist und für sich und seine Mitmenschen Verantwortung trägt und tragen kann. Sein eigenes Gewissen befähigt ihn dazu. Eben nicht nur die Berechnung, keine Straftat zu verwirklichen, weil das dann in der Folge unangenehm wird.
Wenn Schiller von Gnade spricht, impliziert er ja bereits wie ich oben schon sagte eine Verwirklichung von Schuld. Wer Schuld auf sich läd und sühnt kann auch begnadigt werden, indem ihm die Strafe erlassen wird, in der Regel weil die Einsicht in das eigene Schuldvergehen rasch erfolgt.
Würde man Schiller anders interpretieren und einen Gegensatz zu Kant und Hegel herstellen, hieße das ja: Man solle Menschen die Schuld auf sich geladen haben ( im strafrechtlichen Sinne) auch begnadigen, wenn sie selbst glauben, sich richtig verhalten zu haben und ohne Einsicht sind.
Meinte Schiller das? Wohl eher nicht.
Wie Kant sich zur Todesstrafe geäußert hat weiß ich nicht, aber man muss es in diesem Kontext sehen, wenn er denn dafür war, was ich aber dem Threadersteller unbesehen glaube.
Auch unsere wehrten Natopartner, die Amerikaner begründen ihre "Leidenschaft zur Todesstrafe" mit Argumenten, die ich hier schon vortrug, nämlich sinngemäß mit adäquater Übelszufügung. Dass die dann regelmäßig mal ´nen Unschuldigen massakrieren ist ein anderes Thema..........................
zugast
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