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Hermes - 06.01.2009 um 13:28 Uhr

Nachdem ich mein Romanwerk beim epubli-Verlag habe drucken lassen (siehe auch "books on demand: http://www.versalia.de/forum/beitrag.php?board=v_forum&thread=3672 ), überlege ich mir, das Buch auch zu veröffentlichen.

Dabei stellen sich mir jedoch auch einige rechtliche/praktische Fragen, bei deren Beantwortung mir vielleicht einige Forenmitglieder behilflich sein können, da entsprechende Erfahrungen bereits gemacht worden sind.

Wie ist es zum Beispiel mit dem Titel des Buches? Liege ich richtig, daß die Wahl des Titels frei ist und ich keine Rücksicht darauf nehmen muß, daß ein solcher Titel bereits vorhanden ist (ich habe beispielsweise mal bei "amazon" gesucht und festgestellt, daß der Titel meines Werkes bereits ca. zwanzig Mal existiert...)

Ich habe meinem Roman einen Glossar angefügt, bei dessen Erstellung ich unter anderem auf die Dienste von "wikipedia" zurück gegriffen und Teile daraus kopiert habe. Ist das rechtens bzw. wenn nicht, wie ist damit umzugehen? Genügt eine einfache Quellenangabe oder gibt es da grundsätzliche Restriktionen?

Da der Roman eine Mischung aus Fiktion und Realität ist, und es sich beim Haupt- sowie einigen Nebendarstellern um Personen handelt, die wirklich existiert haben (der Roman spielt im Jahre 1945), die außerdem namentlich genannt werden - muß ich bei einer Veröffentlichung möglicherweise mit Schwierigkeiten rechnen, sofern Nachfahren besagter Darsteller die solchen erkennen?
Wenn ja, ist es ratsam, eine Verfremdung der Namen und/oder Orte vorzunehmen?

Gibt es noch andere (rechtliche) Dinge zu beachten, die man als Nichtfachmann im Vorfeld kaum oder nicht in Erwägung zieht, die aber nachträglich Konsequenzen nach sich ziehen können?

Es wäre schön, wenn sich die "Buchveröffentlicher" dieses Forums zu Wort meldeten und Stellung bezögen.

Besten Dank,
H.




Der_Stieg - 08.01.2009 um 20:35 Uhr

Diese Nachricht wurde von Der_Stieg um 20:43:00 am 08.01.2009 editiert

Hallo lieber Hermes,

puh, isn büschen viel Tobak, aber ich fang ma an, und die anderen dürfen dann weiter ... ;) Wär ja schon fast n Thema für ne Doktorarbeit in Publizitätsdingen. Also bitte um Vergebung für kurz.

Zitat:

... das Buch auch zu veröffentlichen.
In einem Verlag oder selbst? Falls Verlag: auch den Verleger um Rat fragen, die wissen sowat fürderhin recht jut.

Falls Dein Autorendasein fundiert werden soll, unbedingt wahrnehmungsberechtigt bei denen hier anmelden (kostenlos): www.vgwort.de. Auch da gucken, da werden Sie geholfen, aber am besten telefonisch, da geht´s flott, die HP ist be ... scheiden.

Zitat:

Wie ist es zum Beispiel mit dem Titel des Buches? Liege ich richtig, daß die Wahl des Titels frei ist und ich keine Rücksicht darauf nehmen muß, daß ein solcher Titel bereits vorhanden ist.
Das könnte in die Hose gehen. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber ich meine, es gäbe da Gesetze zum Thema Titelschutz bei Büchern (wer was weiß: bitte spezifizieren). Besser: anderen Titel wählen, nicht zuletzt wegen der Unterscheidbarkeit.

Zitat:

Ich habe meinem Roman einen Glossar angefügt, bei dessen Erstellung ich unter anderem auf die Dienste von "wikipedia" zurück gegriffen und Teile daraus kopiert habe. Ist das rechtens bzw. wenn nicht, wie ist damit umzugehen? Genügt eine einfache Quellenangabe oder gibt es da grundsätzliche Restriktionen?
Bei Wikipedia nachlesen, ob da was drüber steht (Zitieren strengstens verboten?, wie bei meiner Lieblings-Elfriede Jelinek z. B.) oder direkt mailen, ob Du es verwenden darfst unter Quellenangabe (Sagt, wie habt Ihr´s mit dem Zitieren?).

Zitat:

Da der Roman eine Mischung aus Fiktion und Realität ist, und es sich beim Haupt- sowie einigen Nebendarstellern um Personen handelt, die wirklich existiert haben (der Roman spielt im Jahre 1945), die außerdem namentlich genannt werden - muß ich bei einer Veröffentlichung möglicherweise mit Schwierigkeiten rechnen, sofern Nachfahren besagter Darsteller die solchen erkennen?
Wenn ja, ist es ratsam, eine Verfremdung der Namen und/oder Orte vorzunehmen?
Mit Schwierigkeiten ist zu rechnen (siehe Maxim Billers ähm wiehießdasdochgleich). Besser, alles verfremden: Alter, Haarfarbe, Augenanzahl, Orte etc. Also ganz auf die Fiktionsschiene gehen (zumindest fiktiv. ;)) Sonst könnte wirklich mal jemand. Ist so. Persönlichkeitsrechte etc.

Zitat:

Gibt es noch andere (rechtliche) Dinge zu beachten, die man als Nichtfachmann im Vorfeld kaum oder nicht in Erwägung zieht, die aber nachträglich Konsequenzen nach sich ziehen können?
Am besten, mal einen Verlagsvertragsvordruck suchen (googlegooglegoogle), da steht drin, was der Autor sollte und nicht sollte. Wichtigst ist die Persönlichkeitsrechtsverletzungsgeschichte, damit spaßt niemand.

Ansonsten: VG Wort.

(Mehr gerne per PN. Don´t hesitate.)

Fürs Erste.




LX.C - 09.01.2009 um 00:11 Uhr

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[Quote]Wie ist es zum Beispiel mit dem Titel des Buches? Liege ich richtig, daß die Wahl des Titels frei ist und ich keine Rücksicht darauf nehmen muß, daß ein solcher Titel bereits vorhanden ist.[/Quote]
Das könnte in die Hose gehen. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber ich meine, es gäbe da Gesetze zum Thema Titelschutz bei Büchern (wer was weiß: bitte spezifizieren). Besser: anderen Titel wählen, nicht zuletzt wegen der Unterscheidbarkeit.[/Quote]

Ganz richtig, könnte in die Hose gehen. Ein Buchtitel unterliegt dem Markenschutz nach § 15. Wer den Titel eines anderen Werkes nutzt, so dass Verwechslungen möglich sind, haftet auf Unterlassung und Schadensersatz.
Das wäre ein böses Erwachen. Wenn ein Titel allerdings mehr als 5 Jahre nicht benutzt wurde, darf der Titel neu verwendet werden. Also recherchieren oder gleich auf nummersicher gehen.




Hermes - 09.01.2009 um 15:36 Uhr

Zitat:

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[Quote]Wie ist es zum Beispiel mit dem Titel des Buches? Liege ich richtig, daß die Wahl des Titels frei ist und ich keine Rücksicht darauf nehmen muß, daß ein solcher Titel bereits vorhanden ist.[/Quote]
Das könnte in die Hose gehen. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber ich meine, es gäbe da Gesetze zum Thema Titelschutz bei Büchern (wer was weiß: bitte spezifizieren). Besser: anderen Titel wählen, nicht zuletzt wegen der Unterscheidbarkeit.[/Quote]

Ganz richtig, könnte in die Hose gehen. Ein Buchtitel unterliegt dem Markenschutz nach § 15. Wer den Titel eines anderen Werkes nutzt, so dass Verwechslungen möglich sind, haftet auf Unterlassung und Schadensersatz.
Das wäre ein böses Erwachen. Wenn ein Titel allerdings mehr als 5 Jahre nicht benutzt wurde, darf der Titel neu verwendet werden. Also recherchieren oder gleich auf nummersicher gehen.

Hmmm.....auch, wenn es sich um ein "geflügeltes Wort" handelt? Ein "geflügeltes Wort" ist laut Definition ein Wort oder eine Wendung, an dem die Allgemeinheit bzw. ein Kulturkreis Rechte hat und nicht eine bestimmte Person, die dieses Wort kreiert hat...?




Gast873 - 09.01.2009 um 15:47 Uhr

einen titel, den es schon gibt, findet niemand mehr originell genug (achtung: ironie).

gruß,
hyperion




LX.C - 09.01.2009 um 19:55 Uhr

Diese Nachricht wurde von LX.C um 20:06:09 am 09.01.2009 editiert

[Quote]Hmmm.....auch, wenn es sich um ein "geflügeltes Wort" handelt[/Quote]

Ich fürchte, auch dann. Dafür gibt es ja die Fünf-Jahresregel, damit das nicht ausartet.

Wenn ich das noch anmerken darf, ich würde auch nicht gerade aus Wikipedia zitieren, das kann keinen guten Eindruck machen, zudem sind die Darstellungen nicht zwingend fundiert. Das Beste wäre vielleicht, du würdest dich aus verschiedensten Quellen informieren und dein Glossar selbst verfassen.




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