Zitat:Diese Nachricht wurde von Der_Geist um 18:13:14 am 14.03.2008 editiert
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Nun frage ich mich, sollte ich da noch mitmischen...
Wenn man sich die Frage stellt, ist es ja meist eh schon so gut wie geschehen. ;) Nur geschrieben, der Herr, Fiktion ist erlaubt.
Und ich sehe auch keinen Widerspruch zwischen Wachen über die Sitten und ungesehenem Treiben in einem Roggenfeld (Weizen, Gerste etc.). Solange man es nicht auf der Autobahn Freitagnachmittag 17 Uhr zur Stoßzeit auf dem Mittelstreifen treibt und den Verkehr behindert, ist es doch freiluftig nicht verboten, oder?
Außerdem kann man ja auch freiluftig liebend Gänseblümchen pflücken, sich Pusteblumensamen gegenseitig ins Gesicht blasen oder einen Baum umarmen oder sich an einen Bach stellen und ihm endlich einmal gestehen, mit der erotischsten Stimme, die man zu bieten hat: "Bach, was ich dir schon immer mal sagen wollte: Ich liebe dich." (natürlich nur freiluftig)
(ok, ich hör schon auf)