Zitat:
Denn der Lenker eines abgeschleppten Fahrzeuges ist sowohl hinsichtlich der von ihm geforderten psycho-physischen Leistungsfähigkeit als auch bezüglich der von ihm in alkoholisiertem Zustand für andere Verkehrsteilnehmer ausgehenden Gefahr einem Kraftfahrzeugführer gleichzustellen.
Quelle
Tut mir Leid, habe mal recherchiert, sowohl per Auftrag bei Suchmaschinen, als auch in meinem Lit-Lex, aber alles was ich fand, war oben das.
Vielleicht findet ja jemand anders was?