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-- Medienkritik & Kommunikation
--- Informationsfreiheitsgesetz
LX.C - 26.01.2006 um 01:25 Uhr
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bietet dem Bürger in diversen Bundesländern längst die Möglichkeit, in Behörden Akteneinsicht zu nehmen. Mit Ausnahmen müssen auf Antrag dem einzelnen Bürger sämtliche Vorgänge, welche die Öffentlichkeit betreffen, transparent gemacht werden. Eine Möglichkeit, die zuvor nur Vertretern der Presse als öffentliche Kontrollinstanz vorenthalten war. In Berlin reicht dazu z.B. ein formloser Antrag.
Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin:
[Quote]§1 - Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. [/Quote]
Erstrebenswert für alle Bundesländer? Oder unnötiger Mehraufwand für Behörden? Bisher wird das Gesetz, soviel ich weiß, nur in vier Bundesländern umgesetzt. Und wenn es umgesetzt wird, hat kaum jemand Kenntnis davon. Aber vielleicht reicht es ja auch schon aus, den Druck auf korrekte Entscheidungsfindung und korrektes Handeln zu erhöhen, z.B. wenn es um den Einsatz von Steuergeldern geht?
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