Bezüglich der Beiträge Lektüreliste April 2008 muss ich das doch noch mal aufgreifen, ohne unbedingt eine erneute Diskussion aufmachen zu wollen, aber das kann man nicht so stehen lassen.
[Quote]Nach seinem Bombenattentat auf die Sofioter Kathedrale musste er 1925 seine Heimat verlassen und lebte u.a.. auch in Berlin als Emigrant. 1933 wurde er der Mittäterschaft bezichtigt jedoch mangels Beweisen vom Gericht freigesprochen.[/Quote]
Erstens, Dimitroff musste 1923 seine Heimat verlassen, in Abwesenheit wurde er zum Tode verurteilt wegen dem von ihm angeführten Arbeiteraufstand gegen den Faschismus in Bulgarien und nicht wegen dem viel später erfolgten Anschlag auf die Kathedrale von Sofia. Zu dieser Zeit (1925) befand er sich gar nicht im Land, sondern im politischen Exil (Deutschland, Österreich, Russland).
Für den Anschlag auf die Kathedrale in Sofia angeklagt und verurteilt wurde ein Stefan Dimitroff, der, wie das Reichsgericht bei der Verhandlung des Reichstagsbrandes 1933 selbst feststellen musste, durch Bestätigung der bulgarischen Behörden, nicht identisch mit Georgi Dimitroff und auch nicht verwandt mit ihm war.
Die Aussage, Georgi Dimitroff wäre an dem Kathedralenanschlag in Sofia beteiligt gewesen, war Propaganda der nationalsozialistischen Presse (des Völkischen Beobachters), die bewusst oder unbewusst auf dieser Verwechslungsmöglichkeit fußte.
[Quote]Am Tatort wurde Marinus van der Lubbe aufgegriffen, der sich später selbst als Kommunist bezeichnete.[/Quote]
Weiterhin wurden bei van der Lubbe, nach Aussagen mehrerer Polizeibeamter, keinerlei Hinweise auf eine Verbindung mit der kommunistischen Partei gefunden, sprich auch kein Mitgliedsausweis. Das war ebenfalls Propaganda. Auch hat sich van der Lubbe, anders als hier behauptet, nicht zur kommunistischen Gesinnung bekannt, sondern lediglich Untersuchungsprotokolle unterschrieben, die er nicht verstanden hatte, ebenso wenig wie die Anklageschrift selbst, wie er vor Gericht äußerte. Nur zur Brandstiftung, zu der hat er sich bekannt, ohne nähere Hintergründe zu nennen.
Es muss aber mindestens einen Mittäter gegeben haben, denn der Brand im Plenarsaal war laut Gutachten anderer Art, als die von van der Lubbe gelegten Brände in den Nebenräumen.
Ein Nationalsozialistischer Abgeordneter, der zum Zeitpunkt des Brandes den Reichstag verlassen hatte, wurde polizeilich nicht und vom Gericht nur unzureichend befragt, die Fragen Dimitroffs wurden durch entlassen des Zeugens verhindert.
Zeugenaussagen, dass sich van der Lubbe am Tag zuvor in rechten Wirkungskreisen herumgetrieben hatte, wurden von der Polizei und vom Gericht, insbesondere mit wem er sich dort getroffen hatte, ebenfalls nicht verfolgt.
(Alles den in "Reichstagsbrandprozeß" abgedruckten Gerichtsprotokollen zu entnehmen.)