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Literaturforum: Angriff auf die Pressefreiheit


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Forum > Politik & Gesellschaft > Angriff auf die Pressefreiheit
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 Thema: Angriff auf die Pressefreiheit
LX.C
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Eröffnungsbeitrag Abgeschickt am: 05.08.2007 um 16:45 Uhr

Auskünfte können verweigert werden wenn:

1. Vorschriften zur Geheimhaltung bestehen
2. Maßnahmen ihrem Wesen nach dauerhaft oder zeitweise geheim gehalten werden müssen, weil ihre vorzeitige Bekanntgabe öffentliche Interessen schädigen könnten oder gefährden würden
3. wenn die Bekanntgabe die Sachgerechte Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, verzögert, erschwert
4. ein schutzbedürftiges privates Interesse besteht
5. Auskunft kann verweigert werden, wenn ihr Umfang das zumutbare Maß übersteigt (nur in bestimmten Bundesländern)

Aber: Das Maulkorbgesetz für Journalisten wurde 1979 abgeschafft.
Geheimgehaltene recherchierte Inhalte dürfen veröffentlicht werden, ohne dass Journalisten sich strafbar machen.

--> Ermittlungen gegen 17 Journalisten


.
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Mania
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1. Antwort   - Permalink - Abgeschickt am: 06.08.2007 um 10:29 Uhr

sind die Punkte das Gesetz von 1979? Ich steh grad ein wenig aufm Schlauch, ist anscheinend noch zu früh.

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LX.C
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2. Antwort   - Permalink - Abgeschickt am: 06.08.2007 um 14:12 Uhr

Diese Nachricht wurde von LX.C um 14:17:50 am 06.08.2007 editiert

Versuche noch mal, zu verdeutlichen, worauf ich aufmerksam machen wollte.

Behörden sind trotz Auskunftspflicht gegenüber der Presse berechtigt, Auskünfte in oben genannten Fällen zu verweigern (hier geht es vermutlich insbesondre um Punkt 3).
Bis 1979 machten sich Journalisten strafbar, wenn sie Auskunftsverweigerung und Geheimhaltung der Behörden missachteten und recherchierte Inhalte trotzdem an die Öffentlichkeit brachten (das wurde spöttisch Maulkorbgesetz genannt).
So wie im vorliegenden Streitfall anscheinend passiert.
Doch seit 1979 ist das strafrechtlich eben nicht mehr relevant und berechtigt nicht zu einem Ermittlungsverfahren.
So scheint man das Feld von der anderen Seite aufzurollen: Geheimnisverrat. Doch existiert ein solcher für Journalisten nicht, wie oben verdeutlicht, und zweitens haben Journalisten das Recht, ja berufsethisch sogar die Pflicht, Quellen auch vor Gericht geheim zu halten.
Sollte man mit diesem Ermittlungsverfahren also die undichte Stelle in den betroffenen Behörden ausfindig machen wollen, so darf auch das nicht über die Journalisten geschehen.


.
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Mania
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3. Antwort   - Permalink - Abgeschickt am: 12.08.2007 um 12:40 Uhr

Ich habe die letzte Zeit versucht zu dem Thema eine Meinung zu vertreten, aber ich schaff es nicht.
Ich finde Journalisten einfach merkwürdig, vielleicht liegt es daran.

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