|
Literaturforum:
VG WORT kurzgefasst
Forum > Aktuelles > VG WORT kurzgefasst
|
Autor
|
|
Thema: VG WORT kurzgefasst
|
LX.C
Mitglied
1770 Forenbeiträge seit dem 07.01.2005
|
Eröffnungsbeitrag |
Abgeschickt am: 22.03.2007 um 20:12 Uhr |
Ähnlich dem Musiker besteht auch für den Autor die Möglichkeit, die Zweitverwertungsrechte an seinem Werk vertreten zu lassen. Was dem Musiker die GEMA ist, kann auf finanziell geringerem Niveau für den Schriftsteller die VG WORT sein. Dieser muss davon nur Kenntnis haben, was spätestens dieser Beitrag leisten soll, und muss andererseits davon auch Gebrauch machen wollen.
Aber warum sollte er das nicht? Laut Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 49,382; 1978) hat der Urheber "einen grundsätzlichen Anspruch auf Zuordnung des wirtschaftlichen Nutzens seiner geistesschöpferischen Leistung." Gäbe es nicht die Verwertungsgesellschaft, deren Ziel es unter anderem ist, dem Schriftsteller zu seinem Recht zu verhelfen, er selbst würde bis auf den Verkauf seines Buches wohl das wenigste, was um das Werk herum geschieht, mitbekommen und einfordern können.
So zumindest bekommt der Autor eine Jahresausschüttung von der VG WORT, wenn er, bezogen auf Belletristik, 1. ein Buch veröffentlicht hat, 2. sein Buch bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet ist, es 3. in öffentlichen Bibliotheken zur Verfügung steht und 4. mindestens ein Mal in der Ausleihstatistik erscheint.
Hiernach berechnet sich die Ausschüttung für Belletristik. Je häufiger ein Buch innerhalb eines Jahres in Bibliotheken ausgeliehen wurde, um so höher fällt der Anteil aus. Und selbst wenn das Werk unbeachtet in den Regalen verstaubt, gibt es alle drei Jahre einen kleinen Obolus. Natürlich schafft das keinen Lebensunterhalt, aber ein nettes Taschengeld (ab ca. 30 EUR bei einer Ausleihe, Stand 1991) ist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, doch immerhin besser als gar nichts.
Auch einzelne Beiträge in Anthologien und Zeitschriften, wissenschaftliche Texte und Bücher sowie diverse andere künstlerische Beiträge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden. Seit 2007 sogar auch Texte im Internet. Weiterführende Informationen: www.vgwort.de
.
|
|
Der_Geist
Mitglied
952 Forenbeiträge seit dem 25.02.2007
|
1. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 22.03.2007 um 22:15 Uhr |
Diese Nachricht wurde von Der_Geist um 22:16:53 am 22.03.2007 editiert
Zitat:
Auch einzelne Beiträge in Anthologien und Zeitschriften, wissenschaftliche Texte und Bücher sowie diverse andere künstlerische Beiträge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden. Seit 2007 sogar auch Texte im Internet.
ja, das habe ich auch vor kurzem entdeckt, haette ich es vorher gewusst, haette es mir fuer 2007 50 euro eingebracht. naja. das ist aber glaub nur alle zwei jahre, das mit den anthologiebeitraegen. ach, ist alles viel zu kompliziert.
|
|
Gast873
Mitglied
1457 Forenbeiträge seit dem 22.06.2006
|
2. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 23.03.2007 um 16:30 Uhr |
Vor lauter Bäumen sehe ich auch den Wald nicht. Wer kriegt was? Wer meldet wen an? Was für nen Vertrag muss man da abschließen und wieso?
KEINE AHNUNG,
Gruß
Hyperion
|
|
LX.C
Mitglied
1770 Forenbeiträge seit dem 07.01.2005
|
3. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 23.03.2007 um 20:23 Uhr |
Hm. War der Beitrag so unübersichtlich? Du selber meldest das von dir verfasste Buch an. Das geht auch übers Internet, siehe Adresse oben.
.
|
|
Gast873
Mitglied
1457 Forenbeiträge seit dem 22.06.2006
|
4. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 24.03.2007 um 12:24 Uhr |
Nein, deine Übersicht ist verständlich, während die Internetseite eine Konfusion ohne gleichen in mir auslöst, da verstehe ich nur "Vertrag,Vertrag abschließen" und weiß nicht wieso und wozu, anmelden, registrieren etc. Das Verfahren ist mir bisher nicht bekannt gewesen, auch das in der Musik-Branche nicht, nur deswegen habe ich Fragen gestellt.
|
|
LX.C
Mitglied
1770 Forenbeiträge seit dem 07.01.2005
|
5. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 24.03.2007 um 15:46 Uhr |
Das stimmt, die Internetseite bietet eine Masse an Inhalten, die nicht gerade zur Übersichtlichkeit betragen.
Einen Vertrag schließt du insofern ab, damit die VG WORT von deinem Buch und dir als Autor Kenntnis hat. Du trittst damit keinerlei Rechte ab. Im Gegenteil, wie schon beschrieben, vertritt die VG WORT dann für dich das Zweitverwertungsrecht, das du ansonsten niemals vergütet bekommen würdest, weil das für dich als einzelne Person viel zu aufwendig wäre. Darunter fällt z.B. die Ausleihe in Bibliotheken, über die sich die VG WORT unter anderem auch finanziert. Bund und Länder müssen für die Bibliotheken an die VG WORT abdrücken. Ebenso Firmen für Kopiergeräte, Tonträger, Pressespiegel und wer da sonst nicht noch alles zahlen muss.
Hätte ich ein eigenes Buch geschrieben, ich würde mir diesen kleinen Zuverdienst nicht entgehen lassen.
Zusätzlich vertritt die VG WORT auch soziale Interessen der Autoren, aber das würde jetzt zu weit führen.
.
|
|
Forum > Aktuelles > VG WORT kurzgefasst
Buch-Rezensionen:
|
|