LX.C
Mitglied
1770 Forenbeiträge seit dem 07.01.2005
|
1. Antwort - Permalink - |
Abgeschickt am: 02.02.2007 um 14:59 Uhr |
Ein Buch, das man herausbringt, muss man auch bewerben. So manches findet sich dann in den Bestsellerlisten, was dort qualitativ sicher nicht hingehören würde. Im Grunde kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, warum du dich so aufregst. Wenn der Verfasser der Geschichte so clever ist, seinen Beitrag zu bewerben, und das nicht ausdrücklich in den Bedingungen als verboten deklariert ist, warum sollte dieser dann ausgeschlossen werden. Erstens, wenn die geworbenen Stimmenberechtigten nicht kritisch mit den Texten umgehen, dann ist das eine Verfehlung, die man weder Verfasser des Textes noch Ausschreiber des Wettbewerbs vorwerfen kann. Zweitens, jeder andere Teilnehmer hat doch ebenfalls das Recht, für seine Geschichte zu werben.
.
|