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Literaturforum: Anti-Nazi-Symbole strafbar!


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Forum > Politik & Gesellschaft > Anti-Nazi-Symbole strafbar!
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 Thema: Anti-Nazi-Symbole strafbar!
Sophie
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10 Forenbeiträge
seit dem 15.08.2006

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Eröffnungsbeitrag Abgeschickt am: 29.09.2006 um 19:41 Uhr

Diese Nachricht wurde von Sophie um 19:43:23 am 29.09.2006 editiert

http://www.stern.de/politik/panorama/:Prozess-Anti-Nazi-Symbole/572861.html

Zitat:

Prozess

Anti-Nazi-Symbole sind strafbar

Ein Versandhändler ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er Anti-Nazi-Symbole verkauft hat. Grünen-Politiker Volker Beck kritisiert das Urteil als "Schildbürgerstreich der Justiz".

Das Stuttgarter Landgericht hat gegen einen Versandhändler eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verhängt. Der 32-Jährige habe Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, sagte Richter Wolfgang Küllmer. Es gehe um die grundsätzliche Tabuisierung von NS-Symbolen, unabhängig von den Beweggründen. Die Anklage legte Kamm zur Last, in großem Umfang Aufnäher, Anstecker, Aufkleber, T-Shirts und andere Gegenstände, auf denen Hakenkreuze und andere nationalsozialistische Symbole in verschiedenen Anti-Darstellungen zu sehen sind, im In- und Ausland vertrieben zu haben...
(aus: stern.de)

Eine Fehlentscheidung, die völlig den Kontext aus den Augen verliert! Wie ist es denn jetzt mit dem Tragen solcher Anti-Symbole. Da wird die Häfte meines Bekanntenkreises wohl mit dem größten Ärger zu rechnen haben. Unglaublich!
Und in Göttingen wurden vor ein paar Wochen 5000 Polizisten aus ganz Deutschland zusammengezogen, um die Rechten beim Aufmarschieren zu beschützen. Mir ist schier unbegreiflich, was da vor sich geht.


In einer irrsinnigen Welt vernünftig sein zu wollen, ist schon wieder ein Irrsinn für sich. (Voltaire)
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Horatio
Mitglied

2 Forenbeiträge
seit dem 10.05.2006

Das ist Horatio

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1. Antwort   - Permalink - Abgeschickt am: 29.09.2006 um 20:23 Uhr

Diese Nachricht wurde von Horatio um 20:27:26 am 29.09.2006 editiert

Das passt. Ich habe das auch gelesen und gerade mit meiner Tochter (Teenager) darüber diskutiert. Sie war genauso perplex wie ich über dieses merkwürdige Urteil und will das Thema am Montag in der Schule zur Sprache bringen.
Gerade letzte Woche hatte sie mich gefragt, ob sie ein entsprechendes Shirt kaufen darf, weil sie sich anti-Fa-mäßig engagiert und ich hatte - erfreut über ihr politisches Interesse - zugestimmt. Ich selbst habe ja auch in meiner Schulzeit schon solche Buttons an der Tasche und der Jacke getragen.

Sie war übrigens ausgerechnet an dem Wochenende, an dem der besagte Aufmarsch in Göttingen statt fand, dort für drei Tage mit ihrer Schulklasse zur Stadt- und Universitätsbesichtigung. Die jungen Leute konnten sich wegen des Polizeiaufgebotes kaum von A nach B bewegen, und ein Teil der Klasse war zudem noch stundenlang versehentlich eingekesselt, weil man sie auch für linke Gegendemonstranten hielt.
Sie hat damals ganz erschreckt von all den Panzerwagen, Wasserwerfern und Uniformierten berichtet. Was ihr anfangs nicht klar war: Dass die Rechten dadurch beschützt werden sollten und nicht der Rest der Bevölkerung.
Ich hasse es immer wieder, meinem Kind Dinge erklären zu müssen, die ich selbst nicht verstehe(n will).


O glücklich, wer noch hoffen kann, aus diesem Meer des Irrtums aufzutauchen! (Goethe, Faust)
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Kroni
Mitglied

145 Forenbeiträge
seit dem 21.08.2006

     
2. Antwort   - Permalink - Abgeschickt am: 02.10.2006 um 13:20 Uhr

Dem nicht rechtskräftigen Urteil ist kein Bestand zu wünschen. Die Justiz blamiert sich in gewissen Abständen selbst durch derartige Urteil und Strafverfahren, in denen Gesetze in einer Art blindem Buchstabengehorsam angewandt werden.

Eine Ursache hierfür liegt im Deutschen System der Juristenausbildung und der Rekrutierung von Richtern.

Richter und Staatsanwälte werden in Deutschland stur nach der Note des 2. Examens eingestellt. Das hat immerhin den Vorteil, daß z.B. parteipolitische Protektion in hohem Maße erschwert wird. Es müsste ein Angehöriger des Justizprüfungsamtes, der Zugang zu den jeweiligen Aufgabenstellungen hat, diese im - mitunter sehr langen, mehrseitigen - Volltext weitergeben. Das Risiko hierfür ist sehr, sehr hoch.

Der gravierende Nachteil dieser Methode liegt jedoch darin, daß jemand, dessen Examensnote 9,01 lautet, womöglich demjenigen vorgezogen wird, der lediglich 9,00 Punkte erreicht hat. Und derartige Bewertungsunterschiede sind schlicht zufällig.

Wer einmal Richter oder Staatsanwalt geworden ist, bleibt es in weit über 90 % aller Fälle bis zur Erreichung des Pensionsalters. Die wenigen Ausnahmefälle betreffen zumeist Abordnungen in den wissenschaftlichen Dienst von hohen Gerichten oder Justizministerien sowie krankheitsbedingte Frühpensionierungen.

Das "Leben" tritt an solche Justizpersonen häufig nur noch in Form von Akten heran - sie selbst, auskömmlich bezahlt und vom "Eishauch ihres Amtes" (H. Spörl) vor den meisten sonstigen Unbillen geschützt, vegetieren oft in einer Art von Wolkenkuckucksheim vor sich hin.

Man kann nur hoffen, daß der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Stuttgart unter Freisprechung des Angeklagten aufheben wird.

Das darf man auch hoffen, da die Lebensklugheit der Justiz erstaunlicherweise in den oberen Regionen der Gerichtsbarkeit oftmals weiter verbreitet ist, als in den Niederen. Nicht deswegen, weil ein Richter am Bundesgerichtshof kraft Amtes lebensklüger wäre, sondern weil er kraft seiner Lebensklugheit überhaupt erst dorthin gekommen ist.

Durch die Tochter meiner Frau, die ich nach dem Urteil des LG Stuttgart wohl vorläufig als Kriminelle ansehen muß, habe ich einen gewissen Einblick in diese Neo-Antifa-Szene und ihre Gegner - Meiningen ist nicht umsonst der Ort, an dem die Neonazi´s - wenn auch (vorerst) erfolglos - einen zweiten Rudolf-Heß-Gedenkmarsch zu etablieren suchten.

Ich kann das jetzt nur zum Teil belegen, was ich sage, aber ich vermute, daß dieser heruntergekommene Parteienstaat die Neonazis schlicht auch zur eigenen Rechtfertigung braucht. Wie anders ist es denn z.B. zu verstehen, daß der NPD-Vorstand zur Zeit des letzten Verbotsantrages der Bundesregierung zu ca. 50% aus V-Leuten diverser "Verfassungschutzbehörden" besetzt war ?

Sind diese derart verhätschelten Neonazis vielleicht nichts anderes, als billige Prügelknaben, gegen die man dann und wann billige Erfolge erzielen, und dann und wann eine gewisse Sympathie und Solidarität für eine im übrigen völlig abgewirtschaftete "Parteienlandschaft" einforden kann ?

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LX.C
Mitglied

1770 Forenbeiträge
seit dem 07.01.2005

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3. Antwort   - Permalink - Abgeschickt am: 15.03.2007 um 13:14 Uhr

[Quote]Die Verwendung durchgestrichener Hakenkreuze ist nicht strafbar, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Richter hoben damit ein Urteil gegen den Leiter eines Versandhandels auf und sprachen ihn rechtskräftig frei.[/Quote]

Quelle: tagesschau.de: Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt


.
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JH
Mitglied

275 Forenbeiträge
seit dem 21.02.2007

Das ist JH

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4. Antwort   - Permalink - Abgeschickt am: 15.03.2007 um 17:53 Uhr

Diese Nachricht wurde von JH um 17:54:13 am 15.03.2007 editiert

Jetzt haben beide Symbole:
Die Rechten
Die Linken.

Ein Rechtsstreit?
Ein Linksstreit?

Einfach geradeaus?

Einfach Kreuzen?

Ein Kreuz sind zwei Striche.
Zwei Striche über ein paar anderen.

Ein Symbol.

Ein Symbolstreit.

Ach, so ein Streit ist das also.

---

Derweil die Verbrechen weitergehen.


MASSONI
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