Allerdings ist die Kirche kein Arbeitgeber wie jeder andere. Man muss schon ein tugendhaftes Leben führen. Ferner gilt für die kirchlichen Mitarbeiter das besondere kirchliche Arbeitsrecht.
Zitat:
Wer sich in einer Einrichtung der katholischen Kirche bewirbt, muss "die Eigenart des kirchlichen Dienstes bejahen" und die "Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten". Was das genau bedeutet, hängt von der Position des Mitarbeiters ab. Ein tugendhaftes Leben wird insbesondere von leitenden und erzieherisch tätigen Mitarbeitern erwartet. Sie müssen zum Zeitpunkt ihrer Einstellung zudem der katholischen Kirche angehören. Treten sie im Laufe ihrer Beschäftigung aus, ist das ein Kündigungsgrund. Einen Rauswurf riskiert ein leitender oder erzieherisch tätiger Mitarbeiter auch, wenn er nach einer Scheidung erneut heiratet oder eine eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingeht.
Wer sich in einer Einrichtung der katholischen Kirche bewirbt, muss "die Eigenart des kirchlichen Dienstes bejahen" und die "Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten". Was das genau bedeutet, hängt von der Position des Mitarbeiters ab. Ein tugendhaftes Leben wird insbesondere von leitenden und erzieherisch tätigen Mitarbeitern erwartet. Sie müssen zum Zeitpunkt ihrer Einstellung zudem der katholischen Kirche angehören. Treten sie im Laufe ihrer Beschäftigung aus, ist das ein Kündigungsgrund. Einen Rauswurf riskiert ein leitender oder erzieherisch tätiger Mitarbeiter auch, wenn er nach einer Scheidung erneut heiratet oder eine eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingeht.
Quelle