Ein Hund brachte vor Gericht vor, er habe dem Schaf Brot geliehen; das Schaf leugnete alles, der Kläger aber berief sich auf drei Zeugen, die man vernehmen müßte, und brachte drei bei. Der erste dieser Zeugen, der Wolf, behauptete, er wisse gewiß, daß der Hund dem Schaf Brot geliehen habe; der zweite, der Habicht, sagte, er sei dabeigewesen; der dritte, der Geier, hieß das Schaf einen unverschämten Lügner. So verlor das Schaf den Prozeß, mußte alle Kosten tragen und zur Bezahlung des Hundes Wolle von seinem Rücken hergeben.
Wenn sich Kläger, Richter und Zeugen wider jemand vereinigt haben, so hilft die Unschuld nichts.
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